Vermögens­verwaltung

Stiftungen unterliegen hinsichtlich des Stiftungsvermögens besonderen rechtlichen Vorgaben.

Um den Stiftungsauftrag zu erfüllen, muss das Stiftungsvermögen laufende Erträge erwirtschaften.

Daneben sollen Stiftungen für einen Inflationsausgleich sorgen, damit der Realwert des Stiftungsvermögens möglichst dauernd und ungeschmälert erhalten bleibt. Das ist seit mehr als einem Jahrzehnt nicht realistisch.

Um insgesamt gesehen aus fachlicher Sicht möglichst hohe Erträge zu erzielen und reale Vermögensverluste zu vermeiden, hat die Stiftung entschieden, die aktive Vermögensverwaltung ab September 2020 ihrer Hausbank, der Darlehnskasse Münster eG, zu übertragen. Die Verwaltung des Stiftungsvermögens erfolgt gegen Entgelt im Rahmen von vereinbarten Anlage-Richtlinien, eines strukturierten Berichtswesens und laufender Information über die Anlageentscheidungen.