Zuwendungs­bestätigung

Für alle ihr zugewandten Spenden und Zustiftungen erteilt die Ernst Kirchner Stiftung zeitnah eine Zuwendungsbestätigung nach den steuerrechtlichen Vorschriften und entsprechend dem aktuellen Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid des Finanzamtes Münster-Außenstadt (St-Nr. 336/5810/1647).