Vermögensverwaltung
Stiftungen unterliegen hinsichtlich des Stiftungsvermögens besonderen rechtlichen Vorgaben. Um den Stiftungsauftrag zu erfüllen, muss das Stiftungsvermögen laufende Erträge erwirtschaften. Daneben sollen Stiftungen für einen Inflationsausgleich sorgen, damit der Realwert des Stiftungsvermögens möglichst dauernd und ungeschmälert erhalten bleibt. In der gegenwärtigen Niedrigzinsphase stellt das eine große Herausforderung für die Verantwortlichen dar.
Die Stiftung hat die aktive Vermögensverwaltung ab September 2020 ihrer Hausbank, der Darlehnskasse Münster eG, übertragen. Die Verwaltung des Stiftungsvermögens erfolgt im Rahmen von vereinbarten Anlage-Richtlinien, eines strukturierten Berichtswesens und laufender Information über die Anlageentscheidungen.
„Momente der Lebensfreude“
Helmut Piel