Mehr Lebensfreude für
psychisch kranke Menschen
Lebensfreude spenden

Für evtl. Fragen oder Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte rufen Sie uns an:

Helmut Piel
Telefon: 0251 - 98 11 30 87
E-Mail: helmut.piel(at)eks.ms

Steuerliche Hinweise

Zuwendungen in Form von Spenden an Stiftungen können das eigene zu versteuernde Einkommen mindern und so die eigene Ertragssteuerbelastung reduzieren. Zu diesem Zweck stellen wir dem Spender eine Zuwendungsbestätigung aus. Wenn die Spende den Betrag von 200 € nicht übersteigt, genügt anstelle der förmlichen Zuwendungsbestätigung der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung, wenn sich die sonst erforderlichen Daten (Nennung des steuerbegünstigten Zweckes, Angabe über die Freistellung der Stiftung von der Körperschaftsteuer) aus dem von der Stiftung hergestellten Beleg (Überweisungsträger) ergeben (vgl. § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV).

Bei Zuwendungen, die in den Stiftungsstock geleistet werden (Zustiftungen), bringt das Stiften besonders hohe steuerliche Vorteile. Dazu verweisen wir auf die einschlägigen steuerlichen Vorschriften wie § 10b Abs. 1 und Abs. 1a EStG. Auf Zustiftungen an die Ernst-Kirchner-Stiftung entfallen keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer (innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall). Sollten Sie an einer Zustiftung interessiert sein, nehmen Sie bitte z. B. eine steuerfachliche Beratung in Anspruch, insbesondere über die aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Steuerrecht und auf die Auswirkungen auf Ihre Einkommensteuerlast. Bei allen anderen Fragen rund um eine Zustiftung sind wir Ihnen gerne behilflich. Ihr Ansprechpartner: Helmut Piel, Auf dem Draun 5, 48149 Münster, Telefon 0251 98 11 30 87.

„Momente der Lebensfreude“

Helmut Piel